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Informationen für TelDaFax-Kunden

Bisher wurden Sie von der TelDaFax GmbH mit Erdgas versorgt. Dies ist nun nicht mehr möglich, da die TelDaFax GmbH die nötigen Durchleitungsentgelte nicht entrichtet hat und darum der Lieferantenrahmenvertrag durch den Netzbetreiber gekündigt werden musste.

Die wichtige Nachricht lautet: Sie müssen keine Versorgungsunterbrechung befürchten, Sie werden ab sofort von der Gasversorgung Hünxe GmbH als Grundversorger mit Erdgas beliefert. In den nächsten Tagen wird Sie unser Angebot über die günstigen Sondertarife erreichen.

Die wichtige Nachricht lautet: Sie müssen keine Versorgungsunterbrechung befürchten, Sie werden weiterhin mit Erdgas beliefert. In den nächsten Tagen wird Sie unser Angebot über die günstigen Sondertarife erreichen.

Mit unseren Konditionen zählen wir zu den günstigen und serviceorientierten Anbietern in Ihrer Region. Wir bieten Ihnen selbstverständlich unverändert:

  • zuverlässige Energieversorgung
  • faire Vertragsbedingungen
  • persönliche Ansprechpartner und Beratung und dies gerne auch bei Ihnen Zuhause
  • keine versteckten Zusatzkosten, Vorauskasse oder Kautionen
  • Förderprogramm beim Einbau von energiesparenden Erdgasgeräten.

Häufig gestellte Fragen & Antworten von und für TelDaFax-Kunden

Die GELSENWASSER Energienetze GmbH hat als Netzbetreiber den Lieferantenrahmenvertrag mit TelDaFax gekündigt. Daher ist TelDaFax nicht mehr zur Nutzung des Gasnetzes befugt.

1. Was bedeutet die aktuelle Kündigung des Lieferantenrahmenvertrages mit TelDaFax für mich?
Zunächst müssen Sie sich keine Sorgen machen, ohne Erdgas da zustehen. Um eine Versorgungsunterbrechung zu vermeiden, beliefert Sie die Gasversorgung Hünxe GmbH als Grundversorger übergangsweise im Rahmen der gesetzlich geregelten Ersatzversorgung mit Erdgas. Als Grundversorger informiert die Gasversorgung Hünxe GmbH im Moment die betreffenden Kunden schriftlich über Beginn der Ersatzversorgung und das weitere Vorgehen.

2. Wo erhalte ich (weitere) Informationen über meine Rechte, Pflichten und Möglichkeiten?
Wir haben nachfolgend versucht, einen kurzen Überblick hierüber zu geben. Informieren Sie sich aber auch zum Beispiel bei Ihrer zuständigen Verbraucherzentrale. Hier wird man Ihnen sicher weiterhelfen.

3. Warum wurde der Lieferantenrahmenvertrag mit TelDaFax gekündigt?
Die GELSENWASSER Energienetze GmbH stellt als Gasnetzbetreiber und Eigentümer des Gasnetzes ihre Anlagen Gaslieferanten zur Durchleitung zur Verfügung. Gasanbieter müssen hierfür Netznutzungsentgelte zahlen. Da TelDaFax dauerhaft seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen ist, war eine Kündigung leider unumgänglich.

4. In welcher Höhe fallen für die Ersatzversorgung mit Erdgas Kosten an?
Für die Ersatzversorgung mit Erdgas erhalten Sie eine Rechnung vom Vertrieb der Gasversorgung Hünxe GmbH als Grundversorger.

5. Wie lange dauert die Ersatzversorgung?
Nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist der Grundversorger zu einer Ersatzversorgung von bis zu drei Monaten verpflichtet. Die Ersatzversorgung  (1. Alternative) endet spätestens nach Ablauf der vorgenannten Frist und vorher, (2. Alternative) sobald TelDaFax Ihre Belieferung  wieder aufnehmen kann bzw. (3. Alternative) mit der Aufnahme einer Neubelieferung auf der Grundlage eines neuen Liefervertrages.

6. Was passiert nach den drei Monaten Ersatzversorgung?
Sofern Sie nicht vorher einen entsprechenden Neuvertrag abgeschlossen haben bzw. TelDaFax Ihre Belieferung wieder aufnehmen konnte, werden Sie von der Gasversorgung Hünxe GmbHH im Rahmen der Grundversorgung weiter versorgt.

7. Muss ich aktuell den Zählerstand notieren?
Den Zählerstand zu notieren ist für eigene Kontrollzwecke von Vorteil.

8. Muss ich die Kosten der Ersatzversorgung tragen, auch wenn ich beim bisherigen Lieferanten bereits für das komplette Jahr im Voraus gezahlt habe?
Ja, die Ersatzlieferung ist kostenpflichtig. Über Rechte gegenüber Ihrem bisherigen Lieferanten wird Ihnen z.B. die Verbraucherzentrale  sicher gerne Auskunft erteilen.

9. Wie lange dauert ein Lieferantenwechsel im Regelfall?
Nach der Gasnetzzugangsverordnung soll ein Wechsel des Energielieferanten innerhalb von vier Wochen vollzogen sein. Im Einzelfall kann der Lieferantenwechsel aber auch längere Zeit in Anspruch nehmen. Der Wechsel ist für Sie kostenlos. 

10. Ist bei einem Gasanbieterwechsel ein neuer Gaszähler nötig?
Bei einem Wechsel des Gasanbieters müssen weder der Gaszähler noch die Gasleitungen erneuert oder ausgetauscht werden. Alle technischen Installationen stehen weiterhin zur Verfügung.

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